Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberdirektor
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Oberburggraf
Oberbursierer
Oberbursner
Oberbüschherr
Oberdeichgraf
(Oberdeichricht)
(Oberdeichrichter)
(Oberdekan)
Oberdingherr
Oberdirektion
Oberdirektor
, m.
Titel und Rang eines leitenden Amtsträgers
- instruction, wonach seiner churfuͤrstlichen durchlauchtigkeit ... zu deren domainen-wesen verordnete ober-directores sich kuͤnftig zu achten ... haben1699 HistBeitrPreuß. II 93Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der senior des hoch-fuͤrstlichen hauses Anhalt ist ober-director der landschafft ... ordentlicher weise aber betrifft dises ober-directorium das landschafftliche schulden-werck1769 Moser,RStändeLand. 734Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- man würde aber den endzweck bey dieser vereinigten oberdirection gänzlich verfehlen, wenn der oberdirector oder oberste kanzler selbst mit dem detail sich beschäftigen ... wollte1773 Kretschmayr-Walter III 69
- ward ... befohlen, daß die oberbeamten in den herzogthuͤmern in zukunft die oberaufsicht uͤber die in ihren districten belegenen staͤdte, unter dem namen von oberdirectoren, fuͤhren sollten1823 StaatsbMag. III 622Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- das adeliche jungfrauen kloster ... hat einen oberdirector in der person des grafen von D.1823 StaatsbMag. III 659Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel