Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberdirektor

Oberdirektor

, m.

Titel und Rang eines leitenden Amtsträgers
  • instruction, wonach seiner churfuͤrstlichen durchlauchtigkeit ... zu deren domainen-wesen verordnete ober-directores sich kuͤnftig zu achten ... haben
    1699 HistBeitrPreuß. II 93
  • der senior des hoch-fuͤrstlichen hauses Anhalt ist ober-director der landschafft ... ordentlicher weise aber betrifft dises ober-directorium das landschafftliche schulden-werck
    1769 Moser,RStändeLand. 734
  • man würde aber den endzweck bey dieser vereinigten oberdirection gänzlich verfehlen, wenn der oberdirector oder oberste kanzler selbst mit dem detail sich beschäftigen ... wollte
    1773 Kretschmayr-Walter III 69
  • ward ... befohlen, daß die oberbeamten in den herzogthuͤmern in zukunft die oberaufsicht uͤber die in ihren districten belegenen staͤdte, unter dem namen von oberdirectoren, fuͤhren sollten
    1823 StaatsbMag. III 622
  • das adeliche jungfrauen kloster ... hat einen oberdirector in der person des grafen von D.
    1823 StaatsbMag. III 659
unter Ausschluss der Schreibform(en):