Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberdreißigstamt
Artikel davor:
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(Oberdeichricht)
(Oberdeichrichter)
(Oberdekan)
Oberdingherr
Oberdirektion
Oberdirektor
Oberdirektorium
Oberdorfgericht
Oberdorfverwalter
Oberdreißigstamt
, n.
auch Oberdreißig-
zentrale Verwaltungsstelle für den Dreißigsten (III 2)
zentrale Verwaltungsstelle für den Dreißigsten (III 2)
- sollet ... er derselben [ausstendig besoldung] inner drei jaren aus den gefellen des oberdreissigambts bezallt werden1578 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 12
- jedoch will von dem auffgetriebenen vieh allenthalben das gebraͤuchige zettel-geld ausser zahlung deß dreyssigist ins oberdreyssigist-ambt zu hungarischen Altenburg entrichtet ... werden1609 CAustr. II 377Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg