Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obereinnahme
Artikel davor:
Oberdirektion
Oberdirektor
Oberdirektorium
Oberdorfgericht
Oberdorfverwalter
Oberdreißigstamt
Obere
Obereigentum
Obereigentümer
Obereinbringer
Obereinnahme
, f.
höchste landesfürstliche Rechnungsstelle für Steuern und Abgaben, oberste Finanzbehörde, auch die berufliche Position in diesem Amt
vgl.
Obersteuereinnahme
- dieselben [steuern] zur obereinnahme ... geben1614 ArchivarHistoriker 307
- daß sie ... ihre ... reichs und andere steuren zu seines stiffts ober-einnamb vnweigerlichen einliefern1648 Moser,Beitr. 441Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- alß wollen wir ... auch unsrer ober-einnahmb einen praesidenten von unserm dombcapitul ... annehmen1684 ArchUFrk. 46 (1904) 144
- die obereinnahme der contribution und accise in unserer kurmark Brandenburg1704 ActaBoruss.BehO. I 25Faksimile - in Google Books
- wann aber ein ober-einnehmer zum ober-vorsteher gewehlet wird, so ist er die ober-einnahme zu quittiren verbunden1770 HessSamml. II 244Faksimile (ca. 319 KB)
- die contributionsgelder zur obereinnahme abzuliefern1802 MainfrJb. 13 (1961) 162