Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberfeuerherr

Oberfeuerherr

, m.

für das Brandschutzwesen zuständiger Ratsherr
  • [entsteht ein Brand, soll der Rentmeister] mit seiner seiten- und handgewehr dahin sich förderen und eilen und daselbst der oberfeuerherren befelch geleben
    1656 Eheberg,StraßbVG. 732
  • die herren funffzehener, bestehende aus 5. von adel ... und 10. ehrlichen buͤrgern ... sind ... ober-feuer-herren 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1006
  • die geordnete ober-feuerherren aus dem magistrat
    1770 Rabe,PreußG. I 4 S. 114