Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberfeuerherr
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Obererbherr
Obererzstift
Oberfabrikpfleger
Oberfahr
Oberfahrwasserbüchlein
Oberfeld
Oberfeldhauptmann
Oberfeldherr
(Oberfemgericht)
Oberferge
Oberfeuerherr
, m.
für das Brandschutzwesen zuständiger Ratsherr
- [entsteht ein Brand, soll der Rentmeister] mit seiner seiten- und handgewehr dahin sich förderen und eilen und daselbst der oberfeuerherren befelch geleben1656 Eheberg,StraßbVG. 732
- die herren funffzehener, bestehende aus 5. von adel ... und 10. ehrlichen buͤrgern ... sind ... ober-feuer-herren1720 Lünig,TheatrCerem. II 1006Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die geordnete ober-feuerherren aus dem magistrat1770 Rabe,PreußG. I 4 S. 114