Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberfischmeister
Artikel davor:
Obererzstift
Oberfabrikpfleger
Oberfahr
Oberfahrwasserbüchlein
Oberfeld
Oberfeldhauptmann
Oberfeldherr
(Oberfemgericht)
Oberferge
Oberfeuerherr
Oberfischmeister
, m.
leitender Beamter im Fischereiwesen
vgl.
Hoffischmeister
- vorschläge des churfürstlichen oberfischmeisters ... wegen der churfürstlichen fischerei1664 ProtBrandenbGehR. VII 1 S. 155
- sobald der ober- oder die anzusetzenden unter-fischmeister ihre flaggen aufziehen, ... muß jeder fischer seine segel streichen1792 Kurisches Haff/NCCPruss. IX 1000Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- oberfischmeister ..., oberlandfischmeister ist in manchen laͤndern derjenige, der fuͤr das aufnehmen der landesherrlichen fischereyen, und fuͤr die pflegliche benutzung der fischwasser zu sorgen ... hat1811 FischereiWB. 103