Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberforstmeister

Oberforstmeister

, m.

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Leiter der Forstaufsicht über einen Distrikt der landesfürstlichen Waldungen
  • es soll auch unser heubtmann zu H., amtschreiber, ober-forstmeister oder jeger ... von dieser unserer ordnunge ... niemandts keine abschrifft geben
    1566 CCMarch. IV 1 Sp. 790
  • daß besagte unserer cloͤster angehoͤrige holtzungen von ... unseren ober-forst- und jaͤger-meister neben jedes orts bestelten verwalter und holz-foͤrster alle jahr visitiret ... werden soll
    1671 BrschwLO. I 648
  • sol der ober-jaͤgermeister, oder jedesmahliger ober-forst-meister schuldig seyn, sich jaͤhrlich von denen holtz-voͤgten und auffsehern ... eine richtige designation und rechnung ... [geben zu lassen]
    1693 BremPolO. 167
  • daß die oberforstmeisters sollen votum [und] sessionem in der kammer haben und neben dem kammerpräsidenten sitzen
    1717 ActaBoruss.BehO. II 534
  • es pflegen die landes-herren einen oder mehr ober-forst-meister uͤber das ganze fuͤrstenthum, oder einen gewissen creiß desselben ferner uͤber ein amt und bezirck, darinnen etliche forste und revieren ... zu haben
    Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 461
  • diese forstberathschlagung wird von dem oberforstmeister und einigen darzu deputirten cammerraͤthen ... mit zuziehung des forstmeisters, des oberfoͤrsters und einiger alten und des forstes genugsam kundigen foͤrster vorgenommen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 228
  • dem ober-forstmeister ... liegt ob ... fuͤr alles das zu sorgen, was die praktische ober-aufsicht uͤber den forsthaushalt mit sich bringt
    1788 Moser,ForstArch. IV 233
  • endlich koͤmmt das oberforstamt in der reihe der privilegirten gerichte vor. das personale dieses gerichtes bestehet aus einem praͤsidenten, dem oberjaͤgermeister, den oberforstmeistern, dem oberjaͤger, einem consulenten und dem forstsecretar
    1790 Thomas,FuldPrR. III 256
  • das dienst-personale fuͤr die ober-inspectionen fuͤhrt ... den namen oberforstmeister, das für die inspectionen erhaͤlt den titel forst-inspector und forstmeister, und das forstrevier-personale behaͤlt die ... benennungen foͤrster und oberfoͤrster
    1807 SammlBadStBl. I 67
  • oberjaͤgermeister, oberlandjaͤgermeister, oberhofjaͤgermeister ist die vornehmste stelle bey der jaͤgerey großer laͤnder, unter dessen befehlen alle oberforstmeister, wildmeister, und alle hohe und niedere forst- und jagdbediente stehen
    1810 JagdWB. II 75
  • die in dem bezirk einer jeden landdrostei angestellten ober-forstmeister sind in forstsachen mitglieder derselben, und haben als solche in den collegialischen versammlungen sitz und stimme
    1823 Pölitz,Verf. I 1 S. 278
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