Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberforstmeisteramt

Oberforstmeisteramt

, n.

mit der Oberaufsicht über die Forstämter betraute höhere Forstbehörde
  • [Bestätigungsdekret über die Aufnahme von Forstknechten] bey dem hochherrschaftlichen oberforstmeister-amt 
    1674 Hübsch,JagdBayreuth 63
  • ist auch jedem foͤrster sich ad cameram zu wenden ... erlaubt, wenn das oberforstmeisteramt das forstgebrechen ... nicht abstellt
    1797 KurpfSamml. V Reg. 70