Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberforstmeisteramt
Artikel davor:
Oberfeld
Oberfeldhauptmann
Oberfeldherr
(Oberfemgericht)
Oberferge
Oberfeuerherr
Oberfischmeister
Oberforstbeamte
Oberförster
Oberforstmeister
Oberforstmeisteramt
, n.
mit der Oberaufsicht über die Forstämter betraute höhere Forstbehörde
- [Bestätigungsdekret über die Aufnahme von Forstknechten] bey dem hochherrschaftlichen oberforstmeister-amt1674 Hübsch,JagdBayreuth 63Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ist auch jedem foͤrster sich ad cameram zu wenden ... erlaubt, wenn das oberforstmeisteramt das forstgebrechen ... nicht abstellt1797 KurpfSamml. V Reg. 70Faksimile - in Google Books