Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergeachtete
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Oberfeuerherr
Oberfischmeister
Oberforstbeamte
Oberförster
Oberforstmeister
Oberforstmeisteramt
(oberfrei)
Oberfürst
Oberfürstentum
Obergassenpfleger
Obergeachtete
, m.
Person, die in die Oberacht (I) getan wurde
- [es sollen] solche acht und ober-acht durch oͤffentlichen anschlag ... offenbahr gemacht werden, welchem nach der obergeachtete ... von maͤnniglich ergriffen ... werden mag1670 GothaGO. III 10 § 18