Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergebot

Obergebot

, n.


I Obergebot und Oberverbot oberste Anordnungsbefugnis
  • die friedgebot nicht über 10 fl. sowie gebot und verbot ... vorbehaltlich markgräflichen obergebots und verbots
    1537 v.Guttenberg,Obermain 64
II Vorsitz in der Zusammenkunft zur Verpachtung der Zehntrechte
  • [die Dezimatoren pflegten abwechselnd bei der Verleihung des Zehnten an die Gemeinde den Vorsitz, das] obergebott [zu führen]
    17. Jh.? BeitrMainz XVI 132