Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergeleitshauptmann

Obergeleitshauptmann

, m.

leitender Beamter einer Einnahmestelle für das Geleitgeld (I) 
  • in den landen, wo wichtige nutzbare geleite sind, werden an den vornehmsten orten geleits-hauptleute oder ober-geleits-hauptmaͤnner bestellet
    1665 Seckendorff,Fürstenstaat/DRWArch.
unter Ausschluss der Schreibform(en):