Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergeleitsmann

Obergeleitsmann

, m.

wie Obergeleithauptmann 
  • hin und wieder etliche neben-geleitsleute ... und dergleichen personen dem obergeleitsmann auch einen oder mehr geleitsschreiber ... und etliche geleits-reuter zugeordnet
    Seckendorff,Fürstenstaat (1656) 193
unter Ausschluss der Schreibform(en):