Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergerechtsame

Obergerechtsame

, f.

wie Oberherrlichkeit (I) 
  • solche statuta darinnen bald bey erster auffrichtung vermittelst unser gnaͤdigster ratification der respect unser ober-gerechtsamen und des rechtes mit involviret und eingefasset wird
    1656 CCPrut. III 453