Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergerhabenamt
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Oberfürstentum
Obergassenpfleger
Obergeachtete
Obergebot
Obergegenschreiber
Obergeleitshauptmann
Obergeleitsmann
Obergerechtigkeit
Obergerechtsame
Obergerhab
Obergerhabenamt
, n.
Vormundschaftsbehörde
- der klaͤger mag bey der obrigkeit anhalten, damit die unvogtbaren pupillen mit gerhaben versehen werden, wie dann solches der obrigkeit, als dem ober-gerhaben ambt auflieget1688 Beckmann,Idea 331Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)