Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): obergerichtlich

obergerichtlich

, adj.

auf ein Obergericht (I) bezogen, von diesem ausgehend
  • parthen, so sich durch einen obergerichtlichen von unserer kgl. appellationskammer ... ergangenen appellationssentenz beschweret befinden
    1698 Breslau/Fellner-Kretschmayr II 522
  • solle ... in denen inquisitional-artickeln niemalen ... von der zu förchtenhabenden peinigung (es bringete es dann der obergerichtliche befehl mit sich) meldung geschehen
    1707 SudetenHGO. Art. 6 § 3
  • die allerseits muͤndige erben [sind] die ihnen angefallene erbschaft, ohne ober-gerichtliche autoritaͤt ... unter sich zu theilen befugt
    1743 CCHolsat. I 178
  • weniger noch ein wirklicher rath kann eine ... jener amtsfunctionen nach erlangtem obergerichtlichen staatsdienst fortversehen
    1807 SammlBadStBl. I 78
  • an der gesetzmässigkeit des einem obergerichtlichen erkenntnisse unterlegten satzes begründete zweifel hegen
    1815 Gönner,EntwGesB. II 29
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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