Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergerichtsfall

Obergerichtsfall

, m.

Rechtsfall, für den ein Obergericht (I) zuständig ist
  • wofern er selbst zu diesen unterthanen, ihme in ober-gerichts-faͤllen auch die wache und anlagen zu leisten, ein recht zu haben vermeine
    1613 Klingner III 505
  • allermasen dann in ober-gerichts-faͤllen unsere und unserer herren bruͤdere aemter nicht schuldig sind, die auf cantzleyschrift sitzende erbgerichts-herren um stellung derer unter des amts ober-gerichten gesessenen unterthanen zu requiriren
    1684 AltenburgSamml. I 140
  • [nachdem wir uns] bewogen gefunden haben, nunmehro das bei diebstählen zeither zur qualification zu einem obergerichtsfalle hinlänglich gewesene quantum von vier groschen bis auf zwölf groschen zu erhöhen
    1810 CSax. I 1394
unter Ausschluss der Schreibform(en):