Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergerichtsverwalter

Obergerichtsverwalter

, m.

Obergerichtsherr oder durch ihn belehnte Person
  • daß ... in faͤllen ... so die erb- und nieder-gerichte zustaͤndig, von den ober-gerichts-verwaltern oder sonst begnadeten personen, derwegen auch kein einhalt beschehen, und niemand zu schmelerung seines rechtens beschweret werde
    1561 CAug. III 99