Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obergildemeister

Obergildemeister

, m.

vorsitzender Gildemeister, auch der Kurfürst als Patron der Berliner Schützengilde
  • wann dann die sämbtliche schützen alhier e.ch.d. allein für dero obergüldemeister erkennen
    1657 Berlin/ProtBrandenbGehR. V 362
  • aus den gildemeistern werden die obergildemeister oder alterleute ... von ihren mitgildemeistern gewaͤhlet
    1782 ActaOsnabr. II 377
  • 1799 VestischeZschr. 2 (1892) 56f.