Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberhandwerksherr

Oberhandwerksherr

, m.

Mitglied des Vorstands einer Zunft
  • soll auch der obermeister wegen des handwerks innam und ausgaben jedes jahr in gegenwart der ober-handwerksherren ... rechnung vorzuelegen ... verbunden sein
    1629 Schmoller,StraßbTucherZft. 263
  • da der, so also abgestraft würd, beschwärt zue sein vermeint und dahero für die oberhandwerksherren begert, soll er daran nicht gehindert werden
    1629 Schmoller,StraßbTucherZft. 263
  • aus denen gliedern dieser 4. orden [des Straßburger Stadrats] bestehen verschiedene andere collegia und gerichte, als ... die ober-handwercks-herren 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1007