Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberhauptgericht

Oberhauptgericht

, n.

oberstes Hauptgericht (I), Berufungsgericht
  • anfangs sollen sie [Richter und Urteilssprecher beim Hexenprozeß] wißen, daß sie in zweifelhaften und ihren verstand übersteigenden fällen allezeit unpartheiische oder das ober-haupt-gericht ... consuliren ... sollen
    1607 Seibertz,UB. III 298