Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberheimbürge
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Oberhandwerksmeister
Oberhaupt
Oberhauptgericht
(Oberhaupthof)
Oberhauptmann
Oberhauptmannschaft
Oberhauptmannstelle
Oberhauptschaft
Oberhausherr
Oberheiligenpfleger
Oberheimbürge
, m.
Vorsteher einer ländlichen Gemeinde, den 1Heimbürgen (II) vorgesetzt
- sollen die heimbürgen jährlich ... bey öffentlichen hegemahl die wiesen und aekker demjenigen, welcher das meiste biethen wirdt, verpachten, der oberheimbürge die gelder davor ... in die lade ... legen1671 ZThür.2 21 (1913) 473
- nachdem ... noͤthig befunden worden, bestaͤndige oberheimbuͤrgen auf dem lande zu bestellen: als soll hinfort in jedem amtsdorf ein ... tauglicher mann hierzu verordnet, durch welchen alle herrschaftliche oder amtsbefehle schleunig vollzogen, auch der gemeinde bestes auf alle weise beobachtet werden koͤnne1730 Heinemann,StatRErfurt 335Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es finden sich auch in großen doͤrffern ober- und unter-heimbuͤrgen, wie in Noͤda bey Erfurth gelegen1749 Klingner I 13 Anm. 56Faksimile (ca. 83 KB)
- diese leute werden in ober- und unterheimbuͤrgen eingetheilet, je nachdem sie entweder aus den anspaͤnnern, oder hintersaͤttlern genommen werden1780 Gabcke,DorfBauernR. 22Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)