Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberherrschaft
Artikel davor:
Oberhauptschaft
Oberhausherr
Oberheiligenpfleger
Oberheimbürge
Oberheit
Oberherr
(Oberherrheit)
(oberherrisch)
oberherrlich
Oberherrlichkeit
Oberherrschaft
, f.
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I
Obrigkeit (II), übergeordnete Herrschaftsinstanz
- ein vogt so der oberherrschaft richter ist, sol da des jars zweimal richten1303? Luzern/GrW. I 167Faksimile (ca. 229 KB)
- to diszer vorsettinge hebbe we ... alse eyn overherschop unse vulbord ... to gegeven1432 QuedlinbUB. I 293Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- das ouch derselb ... der oberherrschafft schwere gehorsam ze sinde1458 ArgauLsch. I 187Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- den wir ouch inen als ir oberherschaft by vnsern hulden ze halten gebietend1466 BruggStR. 54Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der stadtraht sol frey haben, ... alle vnzucht ... abzustellen vngehindert von der oberherrschafft oder ihren amptleuten1500 GlatzGQ. II 522
- so denne wellen wir nit, das yemands gewalt hab, an der oberherschaft erloupnis dhein thotde hoͤltzer uß den verpanten hochwaͤlden zeentfroͤmbden1525 BernStR. VI 1 S. 332Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- nach unser als der oberherschaft erkenntnis1526 Preußen (Hzgt.)/Sehling,EvKO. IV 40Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- so das nitt beschähe, einem vogt oder oberherrschaft anzezeigen1530 deQuervain,BernRef. 193
- es sol förder aufm lande one der oberherrschaft zulaß und schriftlichen schein ... kein pfennig zinse gekauft ... werden1577 Preußen/QNPrivatR. II 1 S. 385
- der schulthaiß soll zu oberst sitzen und zu baiden seiten ye der eltest richter ... mit sollicher ... freundlicher beschaidenhait ... als ob ihr oberherrschaft bey ihn gegenwürtig were16. Jh. WürtLändlRQ. I 769Faksimile (ca. 52 KB)
- alle ober-herrschaften seynd zwar von gott; aber die einmaͤchtige oder monarchische ist der himmlischen regierung die aͤhnlichste, der natur die annehmlichste, der polizey die vortraͤglichste1710 StaatsKlugheit 51a
- daß diese ... steinsetzerordnung ... vor der gemain von oberherrschafts wegen öffentlich verlesen werden soll1712 WürtLändlRQ. I 90Faksimile (ca. 46 KB)
- majestaͤt ist die unabhaͤngige oberherrschaft im staate1802 RepRecht X 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Gerichts- und Rechtshoheit, auch Obergewalt, Obereigentum
- die obergerichte und oberherrschaft über solche stadt ... mir ... unverletzt vorbehalten1639 Wuttke,Städteb. Anh. 15
- jurisdictio ist in sich selber eine bottmaͤßigkeit, oder gewalt streitige sachen zu entscheiden ... teutsch wird sie gemeiniglich obrigkeit, oberherrschaft, gebiethe, gerichte genennet1752 Greneck 1 Anm.Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die majestaͤtische ober-herrschaft oder jurisdictio majestatica sive imperialis erstrecket sich uͤber das ganze reich1752 Greneck 77Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die gemeine ober-herrschaft oder niedere gerichtbarkeit ... ist ein offentlich ertheilter gewalt in einer jeglichen sowohl burgerlichen als peynlichen sach zu erkennen1752 Greneck 85Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das eigentum eines guts kann ... zwischen zwei herren dergestalt geteilt sein, daß dem einen die oberherrschaft ohne nutzung, dem andern hingegen der völlige genuß desselben zusteht1757 RechtVerfMariaTher. 618
- wenn die hiesigen ober- und übrigen juden-ältesten die ganze auswärtige judenschaft hierunter gleichsam commandiren und sich eine oberherrschaft, die ihnen keineswegs zu gestatten ... anmassen wollten1764 Stern,PreußJuden III 2 S. 405
- die ehevogtey besteht in einem vertheidigungs- und vertretungsrecht der ehefrau ... keinesweges aber in einer aufsicht, gewalt und oberherrschaft uͤber ihre person und handlungen1785 Fischer,KamPolR. I 193Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die mehresten publicisten nennen die machtvollkommenheit des fuͤrsten im staate das obereigenthum (dominium eminens) oder die oberherrschaft1802 RepRecht X 117Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)