Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberhofmarschall
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Oberhofgericht
Oberhofgerichtsordnung
Oberhofjägermeister
Oberhofmarschall
, m.
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adliger Inhaber eines der höchsten Hofämter, mit Jurisdiktion über alle Hofbeamten, tw. auch über Fremde, die sich am Hof aufhalten
- wir ... marggraff zu B. ... bekennen, das wir ... O.H.v.B. ... zu unsern kriegsobersten, geheimen cammerrhatt und oberhoffmarschalln ... ahnnehmen1606 ActaBrandenb. II 1
- seiner chur-fuͤrstlichen durchlaucht [zu Sachsen] geheimer rath und ober-hof-marschall1689 Moser,StaatsR. 30 S. 417Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daruͤber auch unser ober-hof-marschall ... ernstlich halten und derselben [hof-ordnung] zuwider nichts einreissen lassen soll1698 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 2Faksimile - in Google Books
- ober-hof-marschall ... 250 [thlr. gr.]1698 CCMarch. IV 5 Sp. 174Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- soll er [Leibmedicus] ... wie solchen besorgenden zufällen und krankheiten ... zu begegnen, uns oder unserm oberhofmarschall, als unter welchen er stehet, eröffnen1715 ActaBoruss.BehO. II 279
- [Zeremonie beim Landtag zu Wien:] also setzt sich der kayser in dem ritter-saal auf einen thron, zur rechten haͤlt der ober-hof-marschall ein blosses schwerdt1719 Lünig,TheatrCerem. I 1106Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- wiewohl nun des ober-hof-marschalls aufsicht uͤber alle hohe und niedere hof-bediente sich erstrecket: so stehen doch nur diese unter seiner gerichtsbarkeit, jene aber unter den landes-regierungen und canzleyen1751 Buder 838Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- ehe er [neuer diener] von dem ober-hof-marschall in hand-geloͤbniß genommen und auf die hof-ordnung verpflichtet seye1754 Moser,Hofr. I 72Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diese administration der einnahmen und ausgaben des hofes heißt die particulier-cammer, und wird von dem herrn ober-hofmarschall, grafen von Moltke, dirigiret1758 v.Justi,Staatsw. II 561 Anm.Faksimile (ca. 87 KB)
- hat in Sachsen der ober-hofmarschall, an dem brandenburgischen hofe aber der obrist-caͤmmerer den ersten rang1758 v.Justi,Staatsw. II 574 Anm.Faksimile (ca. 87 KB)
- nach dem teutschen und europaͤischen voͤlkerrecht werden die ersten hofstaatsbedienungen oder die obristhofaͤmter, als eines oberhofmarschalls und anderer marschaͤlle, obristkaͤmmerers, obriststallmeisters, obristjaͤgermeisters, obristforstmeisters, obristschenken, obristkuͤchenmeisters, obristhofmeisters, etc. nur an alte aͤchte geschlechtsedeleute vergeben1785 Fischer,KamPolR. I 543Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in Berlin war ehemals ein hofgericht, wovon der oberhofmarschall praͤsident war1785 Fischer,KamPolR. II 76Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die vornehmsten heutigen hofaͤmter sind: oberhofmeister, oberkaͤmmerer, oberhofmarschall, oberstallmeister. sie werden zu Wien die vier kayserlichen hofstaͤbe genannt1801 RepRecht VIII 275Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter den oberhofmarschall gehoͤrt das hofquartieramt und das hofmarschallamt; auch hat er die jurisdiction uͤber alle hofbedienten und fremde personen, die dem hofe folgen, und sonst keine competenz haben1801 RepRecht VIII 276Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)