Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberhofmarschallamt
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oberherzoglich
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Oberhofgericht
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Oberhofjägermeister
Oberhofmarschall
Oberhofmarschallamt
, n.
auch -marschallenamt
das einem Oberhofmarschall übertragene Amt und die ihm unterstellte Behörde
das einem Oberhofmarschall übertragene Amt und die ihm unterstellte Behörde
- wir ... befehlen ihme ... unser oberhoffmarschalnambtt ... mit krafft dieses unsern brieffes1606 ActaBrandenb. II 1
- zum haupt-mittel unserer hof-ordnung und verfassung ist ... die verwaltung unsers ober-hof-marschall-amts [geworden]1698 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 8Faksimile - in Google Books
- das ober-hof-marschall-amt, samt seinen raͤthen, assessoribus und bedienten1719 Lünig,TheatrCerem. I 303Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- von allen taxablen sachen, welche bey unserer geheimen cabinets-cantzley, ober-hoff-marchallen-ambt, und kriegs-raths-collegio vorfallen1730 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 415Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das oberhofmarschallamt ist eine vorzuͤgliche befreite gerichtsstelle1790 Thomas,FuldPrR. III 249Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die landstaͤndischen deputirten haben ihre ankunft zu Cassel ... unserm oberhofmarschallamte zu melden1830 Pölitz,Verf. I 1 S. 607Faksimile - in Google Books