Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberhofmeisteramt

Oberhofmeisteramt

, n.

unspezifische Bezeichnung eines hohen Hofamtes
  • [wir haben] ihme obbemeltes ober-hoffmeister-ambt veber die posten [im weiteren Verlauf: obristen-hoff-postmeister-ambtes] in vnseren erbkönigreichen Hungern vndt Böhaimb ... zu einem manlehen ... verliehen
    1624 ZSchles. 11 (1871) 382
  • indem auch das ober-hofmeister-amt durch abzug des hertzogen zu Sagan ... mit ersetzt gewesen, ist immediate gefolgt der hof-wagen mit des botschaffters officierern
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 528