Oberkammer, f.
Oberkammer, f.
zentrale Finanz- und Verwaltungsbehörde eines Landes
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alle verträg sowoll die ablossungen der underthannen ... sollen bei ober cammer zu C. geschechen1611 NÖsterr./ÖW. VIII 559 Faksimile
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biß die bestelte ober cammer allhier ein anders dem habenden gwalt nach ... außgehen laßen wirt1678 BernStR. VII 1 S. 664 Faksimile
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die hof- oder ober-collegia sind gemeiniglich ein ober-finanz- und policey-collegium, welches bald ein hof-cammercollegium, bald eine general- oder ober-cammer ... genennet wird1758 v.Justi,Staatsw. II 673 Faksimile