Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkeitsanteil
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Oberkammereramtsschreiber
Oberkammergraf
Oberkammerherr
Oberkammerier
Oberkammerrat
Oberkanzelherr
Oberkanzler
Oberkaplan
Oberkastenherr
Oberkastenvorsteher
Oberkeitsanteil
, m.
auf einen von mehreren Herrschaftsträgern entfallender Teil
vgl.
Obrigkeit (I)
- von ... außlendischen personen zum einzug ... zu seinem oberkeitsanteil drey gülden gleich dem gericht und gemeind zu erheben1606 SchriesheimW. 161