Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkeitsanteil

Oberkeitsanteil

, m.

auf einen von mehreren Herrschaftsträgern entfallender Teil
  • von ... außlendischen personen zum einzug ... zu seinem oberkeitsanteil drey gülden gleich dem gericht und gemeind zu erheben
    1606 SchriesheimW. 161