Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkellerei

Oberkellerei

, f.

landesherrliche Finanzbehörde
  • [die noch ausstehende Entschädigung für Grundstücksenteignung wegen Festungsbau] haben dieselbe mit einem stück wein, 100 malter speltz und 100 stecken brennholz benebens einem ochsen von der oberkellerei bezahlt empfangen
    1670 BeitrMainz XIX 127 Anm. 173
  • die k. oberkellerey erhaͤlt ... die weisung, den schloßplatz ... unter ihre aufsicht zu nehmen
    1806 v.Berg,PolR. V 181