Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberkirchenvorsteheramt

Oberkirchenvorsteheramt

, n.

Tätigkeit eines Oberkirchenvorstehers 
  • das ober-kirchen-vorsteher-amt ist nun gantz unnoͤthig, nachdem die kirchen im lande fast alle regale worden ... und dem consistorio und stadthaltern untergeben seyn
    1694 SammlLivlLR. II 1336
unter Ausschluss der Schreibform(en):