Oberkleid, n.

Obergewand
I als Todfallabgabe
II als Gegenstand der Konfiskation
  • was bi den armen begriffen würt, ist des schulth[aissen], on das des anclägers ist und on das dem bütel zůgehört ... das ober claid ist des bütels, on das des anclägers ist
    1466 TübStud. II 368
  • es soll auch niemand ... in anderer leute bohnen oder erbsen laufen, und darin schaden thun; welcher darinn befunden wird, soll seines oberkleides in händen des schüttemeisters verlustig seyn
    1743 OstfriesBauerR. 76
III als Bestandteil von Unterhaltsleistungen
  • alle alumnen [des Priesterseminars] haben wohnung, behoͤlzung, beleuchtung ... samt dem oberkleide und dem bette, unentgeltlich zu erwarten
    1805 RepStaatsVerwBaiern III 177 Faksimile