Oberkleid, n.
Oberkleid, n.
Obergewand
I
als Todfallabgabe
vgl.
Obergewände
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H.W. das best oberclaid so sie uͤerlaßen zu haubtrecht1524/76 Reyscher,Stat. 227 Faksimile
II
als Gegenstand der Konfiskation
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was bi den armen begriffen würt, ist des schulth[aissen], on das des anclägers ist und on das dem bütel zůgehört ... das ober claid ist des bütels, on das des anclägers ist1466 TübStud. II 368
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es soll auch niemand ... in anderer leute bohnen oder erbsen laufen, und darin schaden thun; welcher darinn befunden wird, soll seines oberkleides in händen des schüttemeisters verlustig seyn1743 OstfriesBauerR. 76
III
als Bestandteil von Unterhaltsleistungen
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alle alumnen [des Priesterseminars] haben wohnung, behoͤlzung, beleuchtung ... samt dem oberkleide und dem bette, unentgeltlich zu erwarten1805 RepStaatsVerwBaiern III 177 Faksimile