Oberkonsistorialrat, m.
Oberkonsistorialrat, m.
Mitglied eines Oberkonsistoriums
vgl.
Konsistorialrat (I)
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ober-consistorial-rath1664 Moser,Hofr. I Beil. 356 Faksimile
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sollen alle ... so befoͤrderung zum predigtamt in unseren landen genießen wollen ... zuvor einmal in unserem oberconsistorio (so zweimal des jahrs zusammenkommt) von unseren vier geistlichen oberconsistorialraͤthen ... examiniret werden1701 SystSammlSchleswH. I 96 Faksimile
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die pruͤfung des candidaten [des Pfarramts] selbst aber wird in pleno unsers ober-consistoriums vorgenommen ... diß [Einhaltung der Prüfungsvorschriften] liegt vorzuͤglich unserm geistlichen ober-consistorial-rath ob1804 Reyscher,Ges. IX 30 Faksimile
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dasselbe [oberkonsistorium] besteht a. aus einem präsidenten des protestantischen glaubensbekenntnisses; b. aus vier geistlichen oberkonsistorialräthen, unter welchen einer der reformirten religion ist; c. aus einem weltlichen rathe1818 Friedberg,VGEvK. 313
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gewoͤhnlich werden bei den halbjaͤhrigen unter dem vorsitze des ober-consistorial-raths ... stattfindenden pruͤfungen gegen 20 seminaristen als tauglich zu haupt- oder huͤlfslehrern entlassen1825 Geck,Soest 281 Faksimile