Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberküsterei

Oberküsterei

, f.

Amt eines Oberküsters 
  • die oberkuster in beider kirchen sollen ire geistliche lehen ... bei zeit irer verwaltung behalten, daneben auch die ordentlichen einkommen der oberkusterei gebrauchen
    1540 Brandenburg/Sehling,EvKO. III 157
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