Oberläutern, n.
Oberläutern, n.
Anwendung der Oberläuterung
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[Übschr.:] welche [Läuterung] nicht zugelassen. das oberleutern, wie vorgehends das leutern, uff unverwandten fuß ... suche im folgenden c. § 71698 Span,Bergsp. 406 Faksimile