Oberlandgericht, n.
Oberlandgericht, n.
erst im 19. Jh. Oberlandesgericht
dem Landgericht (I) übergeordnetes Gericht
dem Landgericht (I) übergeordnetes Gericht
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dieses landgericht ist ... mit zwoͤlf ehrlichen, erfahrnen ... adelichen, eingesessenen landraͤthen ... besetzt, und praͤsidiret keiner, als der koͤnigl. herr gouverneur im ober-landgerichte1650 EstRitterLR. 162 Faksimile
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wenn von dem nieder-landgerichte in sachen, die dahin gehoͤren, erkannt worden, davon an das ober-landgericht appeliret wird1650 EstRitterLR. 230 Faksimile
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bei unsern regierungen, justiz-collegiis oder canzleien, hof- und ober-landgerichten1657 Hagemann,PractErört. I 271 Anm. c Faksimile
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bey dem oberlandgericht ist usu recipirt: klaͤger und nachklaͤger zu sagen, bey welchem umstande die sache zugleich abgeurtheilet worden, und wird die nachklage fuͤr keine wiederklage gehalten1736? EstRitterLR. 501 Faksimile
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[das] oberlandgericht ... ist die zweite instanz fuͤr justizsachen, welche von den kreisgerichten dahin gelangen. - vormals fuͤhrte die hoͤchste, aus lauter landraͤthen bestehende instanz in Ehstland diesen namen1795 IdLiefl. 162 Faksimile
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[es sollen] die beschwerden uͤber unter-behoͤrden in justizsachen bei den ober-landesgerichten ... angebracht werden1816 AmtsBlWestf. 1 (1816) 190 Faksimile
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in peinlichen sachen ... geniessen die haͤupter der standesherrlichen familien so fern sie nicht den gerichtsstand eines oberlandesgerichts vorziehen, einen privaten gerichtsstand vor austraͤgen1820 ProtBundesversamml. IX 186
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[am 1.1.1815 sind] die bestehenden gerichtsbehoͤrden aufgeloͤset, und an deren stelle ... oberlandesgerichte, inquisitoriate und land- und stadtgerichte, angeordnet worden1825 Geck,Soest 154 Faksimile