Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberlizenteinnehmer

Oberlizenteinnehmer

, m.

übergeordneter Lizenteinnehmer 
  • und haben die muster-commissarii mit dem allerehisten die rollen an uns einzuschicken, auch dem ober-licent-einnehmer P. abschrift davon zu geben
    1655 ProtBrandenbGehR. V 38
  • was aber unseres ... oberlicenteinnehmers ... einnahmen anbelanget, darauf wollen wir die assignation ... selbst erteilen
    1659 Schneider,StaatswBrandenb. 63
  • gestalt ihr dann solche beysteuer durch einige ... gewissenhaffte leute unverzuͤglich einsammlen zu lassen und ... an unsern ober-licent-einnehmer H. zu uͤbermachen [habt]
    1686 CCMarch. I 2 Sp. 100
  • sollen die creyß-einnehmer auch die accis-einnehmer das erhobene geld ... an unsern rath und ober-licent-einnehmer H., ungesaͤumt einschicken
    1697 CCMarch. IV 5 Sp. 56
unter Ausschluss der Schreibform(en):