Obermärker, m.
Obermärker, m.
Vorsteher einer Markgenossenschaft
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kommt ... nach beschehener besichtigung der gebäuen, der dörffer, beneben dem herrn obermärcker oder dessen verwalter ... das gantze kirchspiel endlich zusammen ... und hält der schultheiss dem ganzen kirchspiel vor, dass man jetzt ... das märckerding halten werde1658 Westerwald/GrW. I 606 Faksimile
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ist zwar nicht allemahl der ober-maͤrcker von dem condominio an der maͤrckerey ausgeschlossen ... regulariter aber wird der ober-maͤrcker nur zu dem ende von der maͤrckerschafft freywillig erkieset ..., daß er dieselbe gegen fremde gewalt beschuͤtzen, gute ordnung handhaben, die maͤrcker-tage ansetzen, bey selbigen das præsidium fuͤhren solle1756 Cramer,Neb. III 147
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der fuͤrsizer [im maͤrker-gericht] heisset ober-maͤrker, woldbot, holz-graͤfe, holt-graͤve, holt-greive, holzrichter1758 Estor,RGel. II 874 Faksimile
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ihr [der markgenossen] beamter wird obermaͤrker, markrichter, waldbott genennt1785 Fischer,KamPolR. I 781 Faksimile
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die obermaͤrker ... haben den vorsiz [im maͤrkergedinge]1785 Fischer,KamPolR. II 816 Faksimile