Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obermautbeamte

Obermautbeamte

, m.

wie Mautoberbeamte 
  • bleibet ihnen ober-mauth-beamten bevor gestellt, daß sie einen [graͤnitz-mauthner] vorschlagen
    1695 CAustr. III 387
unter Ausschluss der Schreibform(en):