Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obermünzmeister

Obermünzmeister

, m.

oberster Münzmeister 
  • haben wir ... unsern ober-muͤntz-meister bestellet, demselben haben wir ... alle unsere bergwercke im koͤnigreich Boͤhmen ... zu verwalten befohlen
    1698 Span,Bergsp. 1
  • es finden sich ... bei den muͤnzen sowohl vorgesezte, als arbeiter. zu den ersten gehoͤren die muͤnz-directoren, ober- und muͤnzmeister, muͤnzamtleute
    1757 Estor,RGel. I 226