Obermünzverständige, m.
Obermünzverständige, m.
oberster Münzprüfer und Münzverständiger
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das aber ... von der ... verehrung (des) obermuntzverstendigen gesetzt worden, das derselbig seine verehrung (von den gem)ainen stenden gewertig sein soll1555 HamelnUB. II 612