Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberpfarrkirche
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Obermünzverständige
obern
(Obernosse)
Oberobrigkeit
Oberoffizier
Oberoheim
Oberpart
Oberpfarre
Oberpfarrer
Oberpfarrkirche
, f.
wie Mutterkirche
vgl.
1Mutter (IV)
- dass ... die kirche zu W., als eine rechte vnd oberpfarr-kirche oder mutter, vnd die kirche zu R., als ein filial vnd tochter derselbigen ..., durch einen priester oder pfarrer, dem die herrschaft zu W. ... die rechte pfarre vnd mutter leyt, mit göttl. ambte ... versorget sollen werden1481 Görlitz/Haltaus 1438Faksimile - in Google Books