Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberpfarrkirche

Oberpfarrkirche

, f.

wie Mutterkirche 
  • dass ... die kirche zu W., als eine rechte vnd oberpfarr-kirche oder mutter, vnd die kirche zu R., als ein filial vnd tochter derselbigen ..., durch einen priester oder pfarrer, dem die herrschaft zu W. ... die rechte pfarre vnd mutter leyt, mit göttl. ambte ... versorget sollen werden
    1481 Görlitz/Haltaus 1438