Oberpfundzollherr, m.
Oberpfundzollherr, m.
Beamter, der die Oberaufsicht bei der Erhebung des Pfundzolls (I) hat
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damit aber auch die ieweilen verordnete oberpfundzollherren wiszen können, ob er, der pfundzoller, in verrichtung seines ambtes sich der gebühr erweise1646 Eheberg,StraßbVG. 719