Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberrat

Oberrat

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I hoher Beamter, Mitglied eines Oberrats (II) 
  • sollen sie [kirchenrhäte] solches an uns und unser oberräthe gelangen lassen, wollen wir inen gebuerliche handthabung erzaigen
    1564 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 416
  • das die rathstuben vnd das fuͤrstliche hoffgericht mit den vier ober rethen, als hoffmeister, burggrafen, cantzler vnd marschalck, vnd dann mit etzlichen zugeordenten vom adel vnd rechtsgelehrten ... bestellet worden
    1578 CCPrut. II 1
  • die gn. herren oberräthe geben uff E. P. ... wietiwen supplieken folgenden abschiedt
    1600 InsterbUrk. 65 Anm. 2
  • weill wir uns nhunmehr der curatel und gubernation der lande unterfangen, ihnen aber bekandt, aus was ursachen, wir dieselbe noch zur zeitt in der person nicht bestellen konten, so wolten wir ihnen den hern oberrheten ... befholen haben, dieselbige doch in unsern nahmen zu verwalten
    1605 ActaBrandenb. I 338
  • wir dahero verursachet worden, an unsere preußische oberräthe zu rescribiren, daß sie uns ... aus unsern preußischen ämbtern eine nothdurft an habern, wachse ... anhero liefern lassen
    1643 ProtBrandenbGehR. II 283
  • weil wir ... gut gefunden, daß, wie ihr, unsere oberräthe, in puncto des rangs unseren wirklichen geheimbten räthen bereits parificirt worden, also ihr hinfüro eben dergleichen titul und prädicat haben ... sollet
    1706 ActaBoruss.BehO. I 31
  • ein jeder neuer diener, wann er das erstemal in unsere dienste kommet, gibt pro receptione ... in der andern class, als ober-raͤthe, hofgerichts-assessores, professores ordinarii ... zwey gold-gulden
    1709 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 335
  • der crays-secretarius seye zugleich wuͤrtembergischer ober-rath 
    1746 Moser,StaatsR. 27 S. 458
  • des königs Friderichs majestät haben bei dero krönung diesen 4 ober-räthen den character als etats-ministre beigelegt
    1751 ActaBoruss.BehO. IX 181
II Ratsgremium

II 1 nur in Würzburg: aus Klerus und Bürgerschaft zusammengesetzter bischöflich-stadtherrlicher Rat als Polizeigericht für Zunftangelegenheiten, Bauwesen, Marktwesen, öffentliche Ordnung
Sachhinweis: HRG.1 III 1156-1160
  • volgt hernach ain sendbrieff, den der oberrath zu Wirtzburg diser zeit an den grafen von R. geschriben hat
    1391 WürzbPol. 103
  • ee dann der oberrat besetzt ist, so soll der ratschreiber mit des obern rats zeichen oder massen nicht eichen oder brennen lassen
    1474 WürzbPol. 142
  • in urkund dessen ist eines hochfürstl. oberrats insiegel vorgedruckt worden
    1726 QNPrivatR. II 2 S. 249
  • unserem oberrath ... von deme ... in allen policey sachen ... die freye appellation verstattet ... wird
    1741 ArchUFrk. 68 (1929) 123
  • dann in unsrer fuͤrstlichen residenzstadt W. zu erhaltung einer guten polizey ein sonders gericht der oberrath genannt vor unruckdenklichen jahren ... ist aufgerichtet ... worden
    1745 SammlVerordnWürzb. II 389
II 2 in Württemberg: höchste Verwaltungs- und Gerichtsbehörde
  • da ettwa vnnsre landthoffmeister vnnd cantzler ... nicht jederzeit im oberrath den consultationibus beywohnen khoͤndten
    1597 Reyscher,Ges. XII 509
  • sollen vogt, burgermeister und gericht ein solches zu unserm ober-rath berichten
    1686 Stuttgart/SchulO.(Vormbaum) II 708
  • freventliche laͤster-wort ... sollen zu unserer fernerer ernstlichen bestraff- und verordnung ... zum fuͤrstl. ober-rath ... berichtet werden
    1705 Hartmann,WürtGes. II 457
II 3 sonstiges Leitungsgremium
  • vielmahlen der sachen gelegenheiten erheischen mage, sie [verwalter und zugeordtnete] zu zeiten in unsern oberrath umb ihr bedencken und guthachten zu erfordern
    1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 491
  • die saͤmmtlichen provinz-sinagogen mit allen ihnen anhaͤngigen ortssinagogen stehen unter einem in dem sitz der staatsregierung aufzustellenden juͤdischen oberrath 
    1809 SammlBadStBl. I 692
  • die judenschaft bildet einen eigenen constitutionsmaͤßig aufgenommenen religionstheil, der ebenfalls sein eignes kirchenregiment hat, und unter einem juͤdischen oberrat unter staats-aufsicht steht
    1815 BadStatHdb. 39
unter Ausschluss der Schreibform(en):