Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberratstube

Oberratstube

, f.

Amtsstelle, Behörde der preußischen Oberräte (I) 
  • nicht aber hat es bei uns die meinung, daß die justizsachen und proceß etwa aus dem hofgerichte in die oberrath-stueben abgefordert ... werden [sollten]
    1643 ProtBrandenbGehR. I 594
  • die oberräthe bitten, daß die Börnsteins-criminal-sachen aus der oberrath-stube abe und an das hofgericht remittiret werden mögen
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 161
  • wir wollen auch nimmer zugeben, daß die justitz ... an unßere ober-rathstube gezogen werde
    1661 Isaacsohn,PreußBeamte II 227 Anm. 5
  • wann ... wir ... unsern beiden wirklich geheimen räthen ... rescribiren, daß sie in dem dortigen regierungs- und geheimen raths-collegio, auch vorhin also genannten oberrath-stube ... sessionem nehmen
    1712 ActaBoruss.BehO. I 214
  • herr obermarschall hat das dritte votum in der oberrathstube 
    1728 ActaBoruss.BehO. IV 2 S. 363
unter Ausschluss der Schreibform(en):