Oberrechnung, f.
Oberrechnung, f.
übergeordnete Rechnungsführung
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sollen von jedem gulden zween kreutzer in behalten und darvor der eine dem einsambler und der andere demjenigen, so die oberrechnung bey staͤtt und aembtern fuͤhren, zugestellt ... werden1638 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 163 Faksimile