Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberrechtssache

Oberrechtssache

, f.

beim Oberrecht (IV 1) zu verhandelnde Angelegenheit
  • solte aber ins künftig eine oder die andere ober-rechtssache commission vnd vncosten erfordern, sollen dieselbten die parteyen nach des ober-rechts befindung zu gelten schuldig sein
    SchlesActaPubl. Jg. 1618 S. 28