Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberreiter

Oberreiter

, m., Oberreuter, m.

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Amtsträger im Deutschen Orden mit Polizeifunktionen
  • dieweil im selben dorf kein gefengnuß ... gewest, hab' der oberreiter des theutschen hauses solchen thäter in den Sandhof zu verwahr geführt
    1530 Scharff,Dreieich 161
  • da im teutschen haus einer von N. oberreuter gewesen und ein hauptmann der stadt darinn
    17. Jh. Frankfurt am Main/ZDKulturg. 1 (1856) 71