Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersälzer

Obersälzer

, m.

wohl Vorsteher einer Sälzergilde in Werl
  • weil nun aber solche und derogleichen monopolia vnzuläßig, weniger demselben gebühren soll, damit vnserer stadt vralt hergebrachten weinkellers privilegien zu infringiren, vndt der stadt jährliche jntraden alßo zu beschwächen, alß haben wir bürgermeister und rath nicht weniger thun können, einem wohlgeehrten collegio vndt dem herrn obersälzer zuvorderst darob notification zu thun
    1681 Mehler,Werl 174