Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Obersalzfaktor
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(Oberrichtermann)
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Obersälzer
Obersalzfaktor
, m.
Mitglied des Führungs- und Aufsichtspersonals eines Salzwerks
- daß der dritte theil von allen strafen ... zwischen dem ersten anzeiger derer verbrecher und unsern ober-saltz-factorn ... getheilet werde, daß jener davon 2. tertias, und dieser unam tertiam participire1652 CCMarch. IV 2 Sp. 20Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- auf dem obersalzfaktor V. soll ... acht gegeben werden, damit derselbe bei dem salzwesen nicht mehr so schalten und walten könne, wie er bisher gethan1722 ActaBoruss.BehO. III 621
- [Besoldungsliste] ober-salz-factor 6 thl.1767 CAug. Forts. I 2 Sp. 776Faksimile - in Google Books