Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Oberschiedsrichter)
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(Oberschiedsrichter)
, m.
Vorsitzender eines Schiedgerichts, dessen Stimme gegebenenfalls den Ausschlag gibt, Obmann (I)
- myd welkerem parte der schedesrichter de rad tom S. alse overschedesrichter tovallende unde fruntschop edder recht irkennende werden1467 LübUB. XI 249
- es solle nicht von eines landsvogts willkür abhangen, der einen partei vor der andern zu erlauben, einen ihr gefallenden o[berschiedsrichter] zu erwählen, sondern es solle ein beiden parteien gefälliger dazu ernannt werden1747 SchweizId. VI 459Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons