Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Oberschöffenschreiber

Oberschöffenschreiber

, m.

Gerichtsschreiber eines Kollegiums von Oberschöffen 
  • es sol ... forthin kein oberschoppenschreiber darinnen mehr gehalten werden, sondern die doctorn sollen alle miteinander die urtel wechselsweise concipiren
    1574 Leipzig/ZRG.2 Germ. 10 (1889) 87
  • ober-schoͤppen- und gerichts-schreiber, in Leipzig ... 10 thl. [ausschreiben, ueber die ... kopf-steuer]
    1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 482