Oberschultheißenamt, n.
Oberschultheißenamt, n.
Amtsstelle, Institution des Oberschultheißen (I)
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das oberschultheisenampt zu K. mit dem hoff daselbst, auch aller nutzung und niessung ... und allen hohen und nidern oberkeiten1534 SchlettstStR. 201 Faksimile
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[Übschr.:] oberschultheyßenambt ... unser gnädigster herr, setzen den zeitlichen oberschultheyssen dahier an und besolden denselben1737 PfälzW. II 566
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die stadtraͤthe ... sind sowohl fuͤr ihre personen als in ruͤcksicht des ganzen rathes der gewoͤhnlichen gerichtbarkeit ihres ober- oder stadtschultheisenamtes unterworfen1788 Thomas,FuldPrR. I 139 Faksimile